- Entscheidungsprozess
- 1. Bezeichnung für ⇡ mehrstufige Entscheidungen.- 2. Bezeichnung für den geistigen Arbeitsablauf eines Wahlakts (⇡ Entscheidung). Der E. beginnt mit dem Erkennen der Notwendigkeit irgendeiner Entscheidung (Anregungsinformationen); es folgt eine Vielzahl von Einzeltätigkeiten, die einer fortschreitenden Informationsreduktion dienen, an deren Ende der ⇡ Entschluss steht. Eine Systematisierung der zahlreichen Einzelaktivitäten eines E. liefert das Konzept der ⇡ Entscheidungsphasen.- Unterteilung: a) Nach den am E. beteiligten Instanzen: (1) Zentraler E.: Nur eine Instanz legt die Aktionsparameter fest; (2) dezentraler E.: Die Entscheidungen sind verteilt bzw. delegiert.- b) Nach der Zeitigkeit der Entscheidungen (es liegt die Vorstellung zugrunde, dass sich jeder E. im Zeitablauf vollzieht): (1) Simultaner E.: Die Festlegung aller Aktionsparameter erfolgt gleichzeitig durch eine einzige Entscheidung; (2) sukzessiver E.: Die Aktionsparameter werden in Teilentscheidungen stufenweise nacheinander festgelegt, einmal festgelegte Aktionsparameter stellen dabei endgültige Entscheidungen dar, sie bilden die Ausgangspunkte für die zeitlich nachgelagerten Entscheidungen.- Zwischen der instanzenmäßigen und der zeitlichen Gliederung des E. bestehen enge Verbindungen: Die simultane Entscheidung setzt weit gehende Zentralisation des E. voraus, ein dezentralisierter E. bedingt sukzessive Entscheidungen.
Lexikon der Economics. 2013.